Wenn Ihr Verband eine anerkannte Gilde oder Bürgerwache ist, können auf Ihren Wunsch verdienstvolle Mitglieder Ihres Verbandes in „Ordo Nobilis Papegayi“ aufgenommen werden.
Die vollständigen Bestimmungen können Sie HIER herunterladen.
Das Online-Bewerbungsformular.
Mitgliedsbeitrag und / oder Solidaritätsbeitrag:
Wir nennen die Satzung den Mitgliedsbeitrag aus Silber und Bronze einen Solidaritätsbeitrag. Die Mitgliedsbeitrag muss ab Gold bezahlt werden. Beim Aufholen wird ein Mitgliedsbeitrag von maximal 5 Jahren oder 5 x 20 € erhoben, um zum Officer befördert zu werden. Für die Beförderung zu Silber oder Gold werden maximal 3 Jahre Mitgliedsbeiträge oder Solidaritätsbeitrag erhoben. Die 20 € bedeuten jeweils 5 € zugunsten der Pelicano-Stiftung.
1. Bronzene Verdienstmedaille
Bewertungsmedaille für Personen, die Verdienste für den Orden und / oder eine Miliz, Miliz oder Bruderschaft erworben haben.
Jede Gilde kann kreditwürdige Personen vorschlagen, die sich in den Dienst der Gilde der Miliz, Miliz, Bruderschaft, Dachorganisation, Föderation, Kreis… gestellt haben.
Die kreditwürdige Person muss kein Mitglied des Antragstellers der Organisation sein.
Eine motivierte Anfrage muss von der Organisation kommen und von drei Personen unterschrieben werden. Das Kapitel wird den Antrag nach Rücksprache mit dem Referendar der Region prüfen, der ihn beraten wird.
Wenn es um politische Mandate geht, muss die antragstellende Regierung oder Gilde einen ausreichenden kritischen Sinn anwenden.
2. Silbere Verdienstmedaille
Man ist berechtigt, die Silberne Verdienstmedaille zu tragen
entweder nach 20 Jahren Mitgliedschaft in einer historischen Schützenbruderschaft, Schützengilde bzw. Bürger- oder Schützengarde oder einem ähnlichen Verein,
oder nach 20 Jahren Ehrenmitgliedschaft in einer historischen Schützenbruderschaft, Schützengilde bzw. Bürger- oder Schützengarde oder einem ähnlichen Verein,
oder nach 15 Jahren als Vorstandsmitglied einer historischen Schützenbruderschaft, Schützengilde bzw. Bürger- oder Schützengarde oder eines ähnlichen Vereins,
oder nach 15 Jahren als Ehrenvorstandsmitglied einer historischen Schützenbruderschaft, Schützengilde bzw. Bürger- oder Schützengarde oder eines ähnlichen Vereins,
oder nach 10 Jahren als Vorstandsmitglied einer Dachorganisation (Föderation, Bund, Kreis) von historischen Schützenbruderschaften, Schützengilden bzw. Bürger- oder Schützengarden oder ähnlichen Vereinen,
für den (ab 16 Jahre), der geschossen hat, um Jugendkönig/Prinz(essin) zu werden.
König(in) einer historischen Schützenbruderschaft, Schützengilde bzw. Bürger- oder Schützengarde oder eines ähnlichen Vereins,.
für aussergewöhnliche Verdienste gegenüber dem historischen Schützenwesen oder dem Orden. (siehe “Verwaltung der Bewegungen“ Art. 29 un 30)
Bei Zutritt im Ordo wie Assessor
Silberne Palme als Beförderung zwischen Silber und Gold.
3. Goldene Verdienstmedaille
Man ist berechtigt, die Goldene Verdienstmedaille zu tragen
entweder nach 30 Jahren Mitgliedschaft in einer historischen Schützenbruderschaft, Schützengilde bzw. Bürger- oder Schützengarde oder einem ähnlichen Verein,,
oder nach 25 Jahren Ehrenmitgliedschaft in einer historischen Schützenbruderschaft, Schützengilde bzw. Bürger- oder Schützengarde oder einem ähnlichen Verein,
oder nach 25 Jahren als Vorstandsmitglied einer historischen Schützenbruderschaft, Schützengilde bzw. Bürger- oder Schützengarde oder eines ähnlichen Vereins,
oder nach 25 Jahren als Ehrenvorstandsmitglied einer historischen Schützenbruderschaft, Schützengilde bzw. Bürger- oder Schützengarde oder eines ähnlichen Vereins,
oder nach 15 Jahren als Vorstandsmitglied einer Dachorganisation (Föderation, Bund, Kreis) von historischen Schützenbruderschaften, Schützengilden bzw.Bürger- oder Schützengarden,
Er der sich Prinz(essin) schiesst einer Europäischen Kuppelorganisation historischer Schützen – bruderschaften, Schützengilden bzw. Bürger- oder Schützengarden oder ähnlicher Vereine
für aussergewöhnliche Verdienste gegenüber dem historischen Schützenwesen oder den Orden. (siehe “Verwaltung der Bewegungen“ Art. 29 & 30)
Bei Zutritt im Ordo wie Referendar.
Goldene Palme als Beförderung zwischen Gold (nach 5 Jahr) und Offizier
Die Mitgliedsbeitrag muss ab Gold bezahlt werden.
Beim Aufholen wird ein Mitgliedsbeitrag von maximal 5 Jahren oder 5 x 20 € erhoben, um zum Officer befördert zu werden. Für die Beförderung zu Silber oder Gold werden maximal 3 Jahre Mitgliedsbeiträge oder Solidaritätsbeitrag erhoben. Die 20 € bedeuten jeweils 5 € zugunsten der Pelicano-Stiftung.
5. Offizier
Man kann in Betracht kommen als Träger der Offiziersmedaille:
Er der sich König schiesst einer Europäischen Kuppelorganisation historischer Schützen – bruderschaften, Schützengilden bzw. Bürger- oder Schützengarden oder ähnlicher Vereine
UND nach 40 Jahre Mitgliedschaft einer Schützengilde oder Schützenverein
UND nach 40 Jahre Ehremidglied einer Schützengilde oder Schützenverein
UND nach 30 Jahre Mitglied des Vorstandes einer Schützengilde oder Schützenverein
UND nach 30 Jahre wie Ehrenpräsident, Präsident oder Hauptmann einer Schützengilde oder Schützenverein
UND nach 25 Jahre Mitglied des Vorstandes eine Kreisverein, Federation oder ähnliche Organisation
Für aussergewöhnliche Verdienste gegenüber dem historischen Schützenwesen oder dem Orden.
Die Kandidaten der der Offiziersmedaille sollen mindestens 45 Jahre alt sein.
Um in Betracht zu kommen für die Offiziersmedaille soll der Kandidat ab dem Jahr, in dem er/sie die goldene Verdienstmedaille bekommen hat, jährlich seinen Beitrag bezahlt haben (oder es nachträglich tun wollen).
Im voraus soll sein Dossier besprochen werden zwischen seiner Schützenbruderschaft / Schützengilde und dem Referendar seiner Region, und wird eventuell nachher für gut befunden in der Sitzung der Kanzlei
(siehe “Verwaltung der Bewegungen“ Art. 29 & 30)
Beim Aufholen wird ein Mitgliedsbeitrag von maximal 5 Jahren oder 5 x 20 € erhoben, um zum Officer befördert zu werden. Die 20 € bedeuten jeweils 5 € zugunsten der Pelicano-Stiftung.
5. Komtur (Kommandeur)
Man kann in Betracht kommen als Träger des Kommandeurkreuzes
Wegen aussergewöhnlicherVerdienste um das historische Schützenwesen oder dem Orden.
(siehe “Verwaltung der Bewegungen“ Art29 und 30)
Die Kandidaten für die Verleihung nach Nr. 24 und 25 sollen mindestens 50 Jahre alt sein.
Um in Betracht zu kommen für das Kommandeurskreuz soll der Kandidat ab dem Jahr, in dem er / sie die Offiziersmedaille bekommen hat, jährlich den Beitrag bezahlt haben oder es nachträglich tun.
Vorab soll sein Dossier besprochen werden zwischen seiner Schützenbruderschaft / Schützengilde und dem Referendar seiner Region. Für die Verleihung ist erforderlich, das es nachher für gut befunden wird in der Sitzung der Kanzlei.
6. Jugendmedaille
Jugendmedaille für den (bis zu 16 Jahre), der geschossen hat, um Jugendkönig zu werden.
Zusätze auf dem Band der Medaille
1. Palme
Wird als zwischenzeitliche Beförderung zuerkannt
- Silberne Palme als Beförderung zwischen Silber und Gold
- Goldene Palme als Beförderung zwischen Gold und Offizier
2. Papagei
Wird verliehen in Erinnerung an die Königs- oder Kaiserwürde, nach folgenden Regeln:
Titel | Medaille | Zusats |
König(in) | Bronze | Bronzer Papegei |
2 Mal König(in) ohne Unterbrechung | Silber | Silbener Papegei |
2 Mal König(in) mit Unterbrechung | Bronze | Bronzener Papagei Je Königswürde |
Kaiser(in) | Gold | Goldener Papagei |
VERWALTUNG der BEWEGUNGEN
Art. 29 Gesuch um Aufnahme in den Orden
Das Gesuch um Aufnahme oder Beförderung in den Orden soll auf einem besonders vorgedruckten Formular vorgenommen werden, das beim Schriftführer der Kanzlei erhältlich ist oder am Website
Der Antrag kann ausgehen
• vom Vorstand einer historischen Schützenbruderschaft, Schützengilde bzw. Bürger- oder Schützengarde.
• vom Vorstand eines Verbandes historischer Schützenbruderschaften, Schützengilden bzw. Bürger-oder Schützengarden.
• von einem Mitglied der Kanzlei.
• von jedem Ranginhaber ab Offiziersrang.
Diese Formulare sollen spätestens am 1. September des laufendes Jahres im Besitz der Kanzlei des Ordens sein.
Alle Anträge werden in gleicher Weise behandelt und gehen denselben Verwaltungsweg.
Art. 30 Rangeinstufung oder Beförderung wegen besonderer Verdienste
Den Anträgen auf Rangeinstufung oder Beförderung wegen besonderer Verdienste soll eine Bestätigung des Hervorragens des betreffenden Kandidaten beigefügt sein, unterzeichnet von mindestens drei (3) Vorstandsmitgliedern der Schützenbruderschaft, Schützengilde bzw. Bürger- oder Schützengarde, wobei die betreffenden Verdienste aufgeführt werden.
Anmerkungen zu den Beförderungen
Im Zusammenhang mit der Beförderung von Offizier, Komtur / Kommandeur oder Grossoffizier soll der Kandidat im festgestellten Zeitraum jährlich eine Tat vollbracht haben, die sein Eintreten für den “Nobelen Orden vom Papagay” oder die Schützenbruderschaft oder das Schützen-/ Gardewesen unter Beweis stellt.
Diese Tat oder Taten soll /sollen dem Beförderungsantrag als Bestätigung des Antragstellers beigefügt sein.
Weitere Informationen
Kanzlei : Meir 7 b.36 – B-2000 Antwerpen – Belgien
griffier@ordonobilis.org
Anhang Ergänzung im Dienste der jeweiligen deutschsprachigen Regionen reglement dd. 5/2020!
Vollständiges Reglement vom 05/2020 zugunsten der deutschsprachigen Verbände.
Jugendmedaille:
Kann auch genannt werden: „Bambini“-Prinz.
1 x Prinz: Jugendmedaille + Bronzepapegay
2 x Prinz: Jugendmed + Silberpapegay
3 x Prinz: Jugendmed + Goldpapegay
Silbermedaille:
1 x König: Z + Bronzepapeg
2 x König: Z + Silberpapeg
3 x König: Keiser: Z + Gold Papeg
Diözesankönig: z + Goldpapeg
Bundesfürst (z. B. DSB): Gold (siehe auch EGS-Prinz).
Bundeskönig (z. B. DSB): Offizier (vgl. wie EGS-König)
Beachten Sie, dass der Begriff „Jugend“ in verschiedenen Regionen unterschiedlich alt sein kann … Also einige bis zu 24 Jahre und andere bis zu 18 Jahre! Jede Region kann nach ihrem Wunschalter zu qualifizieren, es also nicht zentral zu erfassen.
Ein Jugendmitglied schuldet dem Ordo Nobilis erst ab dem 18. Lebensjahr einen Mitgliedbeitrag.